Kanalbenutzungsgebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage im Sinne des § 4 Abs. 2 KAG erhebt die Stadt durch die Stadtentwässerung Lippstadt AöR zur Deckung der Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG Benutzungsgebühren.
Die Benutzungsgebühr für die Ableitung und Klärung wird nach der Menge des Schmutzwassers berechnet, der der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird.
Als Schmutzwassermenge gelten die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Versorgungsanlagen oder Gewässern zugeführten Wassermengen, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen.
Die Benutzungsgebühr für die Ableitung von Niederschlagswasser bemisst sich nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt (angeschlossene Grundstücksfläche), und zwar nach dem Stand des 01.01. des Erhebungsjahres.
Berechnungseinheiten für die Benutzungsgebühren sind bei Schmutzwasser ein Kubikmeter (cbm) der Schmutzwassermenge und bei Niederschlagswasser ein Quadratmeter (qm) der angeschlossenen Grundstücksfläche.
Die Benutzungsgebühr beträgt:
- 2,79 Euro je cbm Schmutzwasser
- 0,58 Euro je m² angeschlossener Grundstücksfläche
(Stand 01/2023)
Näheres können Sie der Gebührensatzung entnehmen.