Fluss mit Bäumen

Stadtentwässerung Lippstadt AöR

Bunsenstraße 2
59557 Lippstadt

Zentralkläranlage:
Telefon 02941 28 29 0
Fax 02941 2829 98
E-Mail: kontakt@stadtentwaesserung-lippstadt.de

Stadtentwässerung Lippstadt AöR

Bunsenstraße 2
59557 Lippstadt

Montags bis Donnerstags:
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitags:
7.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Notdienst:

02941/2829 -20

Zentrale:

Telefon 02941/2829 -0
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Störungsstelle Abwasser:

Telefon 02941/2829 - 20

Gewässerschutz

Gewässerschutz im Allgemeinen 

Das Wasser unserer Erde befindet sich in einem ständigen Kreislauf aus Niederschlag und Verdunstung. Es ist eine unendliche Ressource, d.h. Wasser kann nicht verbraucht werden, es wird genutzt und mehr oder weniger verschmutzt wieder in den Kreislauf zurückgeführt.

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Rasenschnitt im Böschungsbereich

Rund 96 % des in Deutschland erzeugten Schmutzwassers aus privaten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen, Industrie und Gewerbegebieten wird in Kläranlagen gereinigt. Hinzu kommt ein Teil verschmutzten Niederschlagswassers, was über die Mischwasserkanalisation ebenfalls den Kläranlagen zugeführt und mit dem Schmutzwasser zusammen behandelt wird.

Zur Erklärung: das Schmutzwasser und das verunreinigte Regen- oder Niederschlagswasser bilden das behandlungsbedürftige Abwasser.

Das Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland schreibt vor, dass die im Abwasser enthaltenen Schadstoffe, die sogenannte Schadstofffracht, so weit reduziert werden muss, wie der derzeitige Stand der Technik es zulässt. Dem entsprechend werden die Abwassereinleitungen in die Gewässer oder auch das Grundwasser durch die Aufsichtsbehörden erlaubt.In den nächsten Jahren steigen die Anforderungen jedoch immens an, da bisher unbeachtete Schadstoffe, die sogenannten Spurenstoffe, wie Medikamentenrückstände, hier sind besonders die vielen Antibiotika aus der Humanmedizin und der Tierzucht in den Focus geraten, sowie hormonähnliche Chemikalien, aus dem Abwasser heraus gefiltert werden müssen. Die dafür erforderlichen Filter- bzw. Behandlungstechniken befinden sich in der Erprobungsphase. Das bisher ohne weitere Behandlung in die Gewässer eingeleitete Niederschlagswasser wird aufgrund der Gesetzeslage zukünftig ebenfalls behandlungsbedürftig.In Bereichen mit entsprechender Verkehrsbelastung sowie in Gewerbegebieten ist der Bau von Regenklärbecken mit nachgeschalteten Regenrückhaltebecken jetzt Pflicht um die enorme Schutzfracht vor der Einleitung in ein Gewässer reduzieren zu können.

Die in neuen Baugebieten angelegten Regenrückhaltebecken reduzieren die hydraulischen Überlastungen der Gewässer bei bestimmten Regenereignissen. Auch hier setzt sich Spülgut von Dächern, befestigten Flächen und Straßen ab, das von Zeit zu Zeit ausgeräumt werden muss.

Der Gewässerschutz ist aber auch die Pflicht jedes Einzelnen. Das fängt schon an mit der Entsorgung von mit Chemikalien versetzten Wassers mittels Eimer in die Regenabläufe der Straßen, wobei auch Putzmittel zu den Chemikalien gehören. Das so verschmutzte Wasser läuft über den Regenwasserkanal in den nächsten Vorfluter und sollte doch eigentlich in der Kläranlage als Schmutzwasser behandelt werden.Gleiches gilt für die Entsorgung von Chemikalien über den Boden in das Grundwasser. Das Grundwasser zählt ebenfalls zu den Gewässern und dient letztendlich der Versorgung mit Trinkwasser, wobei auch die Aufbereitung des Grundwassers zu Trinkwasser immer aufwendiger werden wird, da die gleichen Spurenstoffe wie in oberirdischen Gewässern auch im Grundwasserkörper zu finden sind.

Der Eintrag der sogenannten wassergefährdenden Stoffe ist auch über die Uferbereiche möglich und führt zu nachteiligen Veränderungen der Wasserbeschaffenheit. Zu den wassergefährdenden Stoffen gehören z.B. Kraftstoffe, Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Salze, Spritz- und Düngemittel, Sickerwässer aus Siloanlagen und auch Sickerwasser aus privaten Müllablagerungen, die häufig an den Uferbereichen zu finden sind.