Zentralkläranlage Lippstadt
Historie
Die Zentralkläranlage Lippstadt wurde 1986 für eine Kapazität von 130.000 EW gebaut.
Durch die Verschärfung der Einleitungsbedingungen in den 90-er Jahren konnten die geforderten Überwachungswerte von der zweistufigen, mechanisch-biologischen Kläranlage (AB - Verfahren) nicht mehr eingehalten werden.
Ausgehend von einer Ausbaugröße von 130.000 EW wurde die Bemessung der Kläranlage den verschärften Anforderungen der weitergehenden Stickstoff- und Phosphorelimination angepasst. Inbetriebnahme der Erweiterung war im Oktober 1997.
Gemäß Anhang 1 der Abwasserverordnung (AbwV) werden an den Ablauf einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage mit einer Ausbaugröße von > 100.000 EW (Größenklasse 5) Mindestanforderungen gestellt.
Mindestanforderungen gemäß AbwV
Die Überwachungswerte entsprechen diesen Mindestanforderungen.
Überwachungswerte
Bezüglich der Überwachungswerte hat die Stadt Lippstadt für die Zentralkläranlage seit dem Jahr 2000 gemäß § 4(5) AbwAG eine Abgabeerklärung (Selbsterklärung) vorgenommen.
Abgabeerklärung gem. § 4(5) AbwAG
- Kläranlagen am Beispiel der Stadt Lippstadt - Autor Dipl.-Ing. Karl-Heinz Schwartze - September 2000
Manchmal passiert aber auch etwas Ungewöhnliches. So stiegen im Sommer 2005 Taucher in die beiden gefüllten Faultürme ein um Reinigungsarbeiten durchzuführen. Die Wassertiefe in den Faultürmen beträgt mehr als 20 m. Die Temperatur ca. 36°C. Allein die Auftauchzeit beträgt bei diesen Arbeiten ca. 1 Stunde.